Recht & Finanzierung

Alte Heizung beim Verkauf

Die 65-Prozent-Regel für Heizungen ist entfallen, die Erwartung der Käufer nicht – gefragt wird heute nach den Jahreskosten. Warum eine alte Anlage weniger abschreckt als eine unbeantwortete Frage und wie die Förderung die Rechnung verändert.
Redaktion Weiland & Kirch Immobilien Veröffentlicht Aktualisiert 2 Min. Lesedauer
Heizkörper mit Wärmewellen als Sinnbild für eine alte Heizung beim Verkauf
Inhaltsverzeichnis
Gefragt wird nicht nach der Technik, sondern nach der Rechnung · Was sich beim Brennstoff abzeichnet · Der Punkt, der beim Verkauf wirklich zählt …

Das Wichtigste in Kürze

Eine alte Heizung schreckt weniger ab als eine unbeantwortete Frage nach ihrem Alter. Wer die Tauschkosten beziffert und die Förderung nennt, verhindert Fantasiezahlen in der Verhandlung.

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom Juli 2026 gibt es keine gesetzliche 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen mehr. Die Erwartungshaltung der Käufer hat das nicht zurückgedreht – sie richtet sich inzwischen an etwas anderem aus.

Gefragt wird nicht nach der Technik, sondern nach der Rechnung

Kaum ein Interessent fragt, ob eine Wärmepumpe verbaut ist. Gefragt wird, was das Heizen im Jahr kostet und wann die nächste große Investition ansteht. Eine zwölf Jahre alte Gasheizung ist in diesem Gespräch kein Ausschlusskriterium – eine unbeantwortete Frage nach ihrem Alter schon.

Der Grund ist einfach: Käufer finanzieren heute knapper. Jede unbekannte Größe wird als Risiko eingepreist, und unbekannte Größen werden großzügiger geschätzt, als sie meist ausfallen.

Was sich beim Brennstoff abzeichnet

Das GModG steuert nicht mehr über die Anlagentechnik, sondern über den Brennstoff. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasanlagen im Bestand ist ab dem 1. Januar 2029 eine verpflichtende Beimischung klimaneutraler Brennstoffe vorgesehen, beginnend bei zehn Prozent und bis 2040 ansteigend. Die zugehörige Quotengesetzgebung steht noch aus.

Für den Verkauf heute heißt das: Eine bestehende Gasheizung ist zulässig und darf weiterbetrieben werden. Die Frage, was ihr Betrieb in zehn Jahren kostet, lässt sich derzeit seriös nicht beziffern – und genau das sollte man so sagen, statt zu beruhigen oder zu dramatisieren.

Der Punkt, der beim Verkauf wirklich zählt

Ein Heizungstausch wird gefördert, und zwar erheblich: Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, mit Einkommens- und Geschwindigkeitsboni sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichbar. Für einen Käufer verändert diese Zahl die Kalkulation grundlegend.

Wer eine Immobilie mit alter Heizung verkauft, sollte das nicht dem Zufall überlassen. Die Kosten eines Tauschs grob zu beziffern und auf die Förderung hinzuweisen, ist keine Beratung, sondern Vorbereitung – und sie verhindert, dass der Käufer mit einer Fantasiezahl in die Verhandlung geht.

Ein Hinweis zum Zeitpunkt: Mehrere Bonusstufen sinken ab Anfang 2027 planmäßig, und die Grundförderung für Wärmepumpen soll im ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent zurückgehen. Wer ohnehin tauschen will, sollte das wissen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Muss ich vor dem Verkauf die Heizung tauschen?
Nein. Eine bestehende Anlage darf weiterbetrieben werden; eine gesetzliche Austauschpflicht allein wegen des Verkaufs besteht nicht.
Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
Nein. Sie ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29.07.2026 entfallen.
Schreckt eine alte Gasheizung Käufer ab?
Weniger als eine unbeantwortete Frage nach ihrem Alter und den Betriebskosten. Entscheidend ist, dass die Zahlen vorliegen.
Wie hoch ist die Förderung für einen Heizungstausch?
Grundförderung 30 Prozent, mit Boni bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Lohnt es sich, damit zu warten?
Eher nicht. Mehrere Bonusstufen sinken ab Anfang 2027 planmäßig.

Quellen und Prüfung

Fachlich geprüft

Fachlich geprüft von Patrik Kirch (Inhaber) am 18.09.2026

Quellen zu diesem Beitrag

Stand 18.09.2026. Maßgeblich sind die Konditionen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Weiland & Kirch Immobilien ist Immobilienmakler und erbringt keine Rechts-, Förder- oder Steuerberatung.

Mehr zum Thema

Zum Weiterlesen

Persönliche Beratung

Besprechen wir Ihre konkrete Frage

Sie möchten wissen, was das Gelesene für Ihre Immobilie bedeutet? Schildern Sie uns Ihre Frage und Ihr Vorhaben. Antwort innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen (Mo⁠–⁠Fr).