Förderungen

BEG-Reform 2026: die Änderungen

Zum 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgebaut: niedrigere Sätze bei der Sanierung, eine sozialere Staffelung beim Heizungstausch. Was jetzt gilt, welche Fristen laufen und warum Förderfähigkeit ein unterschätztes Verkaufsargument ist.
Redaktion Weiland & Kirch Immobilien Veröffentlicht Aktualisiert 3 Min. Lesedauer
Haus mit Gerüst als Sinnbild für die BEG-Reform 2026

Das Wichtigste in Kürze

Sanierungsförderung gesenkt, Heizungsförderung sozialer gestaffelt bis 80 Prozent. Mehrere Boni sinken ab Anfang 2027 planmäßig – Warten kostet.

Zum 21. Juli 2026 hat der Bund die Bundesförderung für effiziente Gebäude umgebaut. Für Eigentümer, die sanieren oder die Heizung tauschen wollen, hat sich dabei einiges verschlechtert – und einiges verbessert.

Was sich bei der Sanierungsförderung geändert hat

Die Fördersätze der Effizienzhaus-Sanierung wurden um zehn Prozentpunkte gesenkt, der EE-Klassen-Bonus ist entfallen. Der Förderhöchstbetrag liegt jetzt einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit.

Praktisch heißt das: Für die Stufen Effizienzhaus 85 und 70 gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur noch den zinsverbilligten Kredit. Ein Zuschuss fließt erst ab Effizienzhaus 55. Zusätzliche Boni bleiben erhalten – für besonders schlechte Bestandsgebäude, für serielle Sanierung und für das Erreichen der Nachhaltigkeitsklasse – und sie sind untereinander kombinierbar.

Was sich bei der Heizungsförderung geändert hat

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Gesenkt wurden die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro; dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 halbjährlich weiter.

Verbessert wurde die soziale Staffelung. Der Einkommensbonus beträgt jetzt 40 Prozent bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Neu ist ein Kinderfreibetrag: je minderjährigem Kind mindern 10.000 Euro das anzurechnende Einkommen. Der Gesamtsatz kann dadurch 80 Prozent erreichen, bei maximal 22.400 Euro.

Entfallen sind der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse.

Warum der Zeitpunkt zählt

Mehrere Stellschrauben sind mit Fristen versehen. Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent sinkt ab Februar 2027 halbjährlich und läuft Mitte 2028 aus. Die Obergrenze von 28.000 Euro gilt bis Ende Januar 2027. Und ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, dafür kommt ein Bonus für Geräte aus EU-Produktion.

Wer ohnehin tauschen will, sollte die Reihenfolge kennen: erst die Bestätigung zum Antrag, dann der Auftrag. Umgekehrt geht die Förderung verloren.

Was das beim Verkauf bedeutet

Förderfähigkeit ist ein Verkaufsargument, das selten genutzt wird. Ein Käufer, der weiß, dass ein Heizungstausch mit bis zu 80 Prozent bezuschusst werden kann, rechnet anders als einer, der nur die Rechnung sieht. Umgekehrt gilt: Wer im Exposé Sanierungskosten nennt, ohne die Förderung zu erwähnen, rechnet sich den eigenen Preis klein.

Weiterführend

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Hinweis: Stand 18.09.2026. Maßgeblich sind die Merkblätter und Konditionen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung; Zinssätze werden hier bewusst nicht genannt, weil sie sich kurzfristig ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Die Fördersätze der Sanierungsprogramme wurden um zehn Prozentpunkte gesenkt, der Höchstbetrag auf 150.000 Euro je Wohneinheit vereinheitlicht und der EE-Klassen-Bonus gestrichen.
Wie hoch ist die Heizungsförderung maximal?
80 Prozent, bei maximal förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, also höchstens 22.400 Euro.
Gibt es noch einen Zuschuss für Effizienzhaus 70?
Nein. Seit der Reform fließt ein Tilgungszuschuss erst ab Effizienzhaus 55; darunter bleibt der zinsverbilligte Kredit.
Lohnt sich Warten?
Eher nicht. Mehrere Bonusstufen sinken ab Anfang 2027 planmäßig, und die Obergrenze der förderfähigen Kosten gilt nur bis Ende Januar 2027.
Was gilt, wenn ich schon beauftragt habe?
Die Bestätigung zum Antrag muss vor dem Auftrag vorliegen. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch.
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