Haus mit Energieklasse F, G oder H
Ein unsaniertes Haus galt lange als schwer vermittelbar. Für Familien mit Förderanspruch ist es heute der Zugang zu bis zu 180.000 Euro. Warum die schlechte Energieklasse damit zum Verkaufsargument wird.

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Wer die schlechte Energieklasse kleinschreibt, erreicht genau die Käufergruppe nicht, für die sie ein Vorteil ist.Ein Haus mit Energieklasse F, G oder H galt jahrelang als schwer vermittelbar. Seit 2026 gilt das so pauschal nicht mehr – für eine bestimmte Käufergruppe ist genau diese Einstufung die Zugangsvoraussetzung zu einer Förderung von bis zu 180.000 Euro.
Das Programm, das die Rechnung dreht
Die KfW fördert unter „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, bekannt als Jung kauft Alt, den Kauf eines unsanierten Bestandsgebäudes mit anschließender Sanierung. Gefördert werden ausdrücklich Objekte der Energieeffizienzklassen F, G oder H. Zum 3. August 2026 wurden die Höchstbeträge angehoben: 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 bei zwei, 180.000 ab drei Kindern.
Die Bedingungen sind klar umrissen: mindestens ein Kind unter 18 Jahren, kein weiteres Wohneigentum, Sanierung binnen 54 Monaten, fünf Jahre Selbstnutzung, Einkommensgrenze 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Seit August 2026 genügen wahlweise auch Einzelmaßnahmen statt der Vollsanierung auf Effizienzhaus 85.
Was das für Verkäufer praktisch bedeutet
Die übliche Reaktion auf einen schlechten Energieausweis ist, ihn kleinzuschreiben. Das ist ein Fehler – und zwar ein teurer. Wer die Klasse verschweigt, erreicht die Käufergruppe nicht, für die sie ein Vorteil ist.
Sinnvoll ist das Gegenteil: die Klasse offen nennen, den Sanierungsbedarf beziffern und auf die Fördermöglichkeit hinweisen. Ein Käufer, der weiß, dass er für die Sanierung sechsstellige Fördermittel abrufen kann, rechnet anders als einer, der nur eine unbekannte Rechnung vor sich sieht – und er zieht seinen Sicherheitsabschlag nicht so groß.
Was dafür vorliegen sollte
- Ein gültiger Energieausweis mit ausgewiesener Effizienzklasse
- Eine belastbare Einschätzung des Sanierungsbedarfs, idealerweise nach Gewerken getrennt
- Unterlagen zu bereits erfolgten Maßnahmen – ein neues Dach verändert die Rechnung erheblich
- Klarheit darüber, was an der Immobilie nicht veränderbar ist, etwa bei Denkmalschutz
Ein zweiter Grund, warum sich das Bild dreht
Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Primärenergiefaktoren. Netzstrom wird besser bewertet, Holz deutlich schlechter. Effizienzklassen verschieben sich dadurch, ohne dass jemand etwas baut. Wer eine Immobilie mit schlechter Klasse hält, sollte wissen, in welche Richtung sich seine Einstufung bewegt.
Häufige Fragen zum Thema
Warum wird ausgerechnet ein unsaniertes Haus gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wer kann sie beantragen?
Sollte ich die schlechte Energieklasse im Exposé nennen?
Muss der Käufer komplett sanieren?
Quellen und Prüfung
Fachlich geprüft von Patrik Kirch (Inhaber) am 19.09.2026
Stand 18.09.2026. Maßgeblich sind die Merkblätter der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung.
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