Förderungen

Haus mit Energieklasse F, G oder H

Ein unsaniertes Haus galt lange als schwer vermittelbar. Für Familien mit Förderanspruch ist es heute der Zugang zu bis zu 180.000 Euro. Warum die schlechte Energieklasse damit zum Verkaufsargument wird.

Redaktion Weiland & Kirch Immobilien Veröffentlicht Aktualisiert 2 Min. Lesedauer
Energieskala von A bis G als Sinnbild für schwache Energieklassen

Das Wichtigste in Kürze

Wer die schlechte Energieklasse kleinschreibt, erreicht genau die Käufergruppe nicht, für die sie ein Vorteil ist.

Ein Haus mit Energieklasse F, G oder H galt jahrelang als schwer vermittelbar. Seit 2026 gilt das so pauschal nicht mehr – für eine bestimmte Käufergruppe ist genau diese Einstufung die Zugangsvoraussetzung zu einer Förderung von bis zu 180.000 Euro.

Das Programm, das die Rechnung dreht

Die KfW fördert unter „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, bekannt als Jung kauft Alt, den Kauf eines unsanierten Bestandsgebäudes mit anschließender Sanierung. Gefördert werden ausdrücklich Objekte der Energieeffizienzklassen F, G oder H. Zum 3. August 2026 wurden die Höchstbeträge angehoben: 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 bei zwei, 180.000 ab drei Kindern.

Die Bedingungen sind klar umrissen: mindestens ein Kind unter 18 Jahren, kein weiteres Wohneigentum, Sanierung binnen 54 Monaten, fünf Jahre Selbstnutzung, Einkommensgrenze 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind. Seit August 2026 genügen wahlweise auch Einzelmaßnahmen statt der Vollsanierung auf Effizienzhaus 85.

Was das für Verkäufer praktisch bedeutet

Die übliche Reaktion auf einen schlechten Energieausweis ist, ihn kleinzuschreiben. Das ist ein Fehler – und zwar ein teurer. Wer die Klasse verschweigt, erreicht die Käufergruppe nicht, für die sie ein Vorteil ist.

Sinnvoll ist das Gegenteil: die Klasse offen nennen, den Sanierungsbedarf beziffern und auf die Fördermöglichkeit hinweisen. Ein Käufer, der weiß, dass er für die Sanierung sechsstellige Fördermittel abrufen kann, rechnet anders als einer, der nur eine unbekannte Rechnung vor sich sieht – und er zieht seinen Sicherheitsabschlag nicht so groß.

Was dafür vorliegen sollte

  • Ein gültiger Energieausweis mit ausgewiesener Effizienzklasse
  • Eine belastbare Einschätzung des Sanierungsbedarfs, idealerweise nach Gewerken getrennt
  • Unterlagen zu bereits erfolgten Maßnahmen – ein neues Dach verändert die Rechnung erheblich
  • Klarheit darüber, was an der Immobilie nicht veränderbar ist, etwa bei Denkmalschutz

Ein zweiter Grund, warum sich das Bild dreht

Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Primärenergiefaktoren. Netzstrom wird besser bewertet, Holz deutlich schlechter. Effizienzklassen verschieben sich dadurch, ohne dass jemand etwas baut. Wer eine Immobilie mit schlechter Klasse hält, sollte wissen, in welche Richtung sich seine Einstufung bewegt.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Warum wird ausgerechnet ein unsaniertes Haus gefördert?
Weil die Förderung an die anschließende Sanierung geknüpft ist. Der größte Einspareffekt liegt bei den schlechtesten Gebäuden.
Wie hoch ist die Förderung?
140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 bei zwei, 180.000 ab drei Kindern, Stand seit dem 03.08.2026.
Wer kann sie beantragen?
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, ohne weiteres Wohneigentum, innerhalb der genannten Einkommensgrenzen.
Sollte ich die schlechte Energieklasse im Exposé nennen?
Ja. Die Angabe ist ohnehin verpflichtend, und für einen Teil der Käufer ist sie ein Vorteil.
Muss der Käufer komplett sanieren?
Seit August 2026 sind wahlweise auch Einzelmaßnahmen möglich, etwa Heizungstausch, Fenster oder Dämmung.

Quellen und Prüfung

Fachlich geprüft

Fachlich geprüft von Patrik Kirch (Inhaber) am 19.09.2026

Quellen zu diesem Beitrag

Stand 18.09.2026. Maßgeblich sind die Merkblätter der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dieser Beitrag ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung.

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