Förderungen

KfW-Förderstopp: der Stand 2026

Der KfW-Förderstopp vom Januar 2022 wurde längst aufgehoben – viele Texte im Netz sind dort stehen geblieben. Was damals geschah, wie es weiterging und was im September 2026 gilt, inklusive der BEG-Reform vom 21. Juli und der Familienförderung für unsanierte Bestandshäuser.
Redaktion Weiland & Kirch Immobilien Veröffentlicht Aktualisiert 3 Min. Lesedauer
Haus und Münzstapel als Sinnbild für die KfW-Förderung

Das Wichtigste in Kürze

Der Stopp von 2022 ist Geschichte. Für Verkäufer relevant ist heute "Jung kauft Alt": Bei dieser Förderung ist die schlechte Energieklasse F, G oder H Zugangsvoraussetzung statt Ausschlusskriterium.

Im Januar 2022 stoppte der Bund die KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren über Nacht. Der Vorgang wirkt bis heute nach – allerdings anders, als es damals aussah. Dieser Beitrag zeichnet nach, was passierte, und beschreibt den Stand im September 2026.

Was im Januar 2022 geschah

Am 24. Januar 2022 verhängte das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen sofortigen Antragsstopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung. Grund war ein Antragsansturm, der die eingeplanten Haushaltsmittel schneller aufbrauchte als vorgesehen. Die Neubaustufe Effizienzhaus 55 wurde endgültig eingestellt; die ursprünglich bis Ende Januar laufende Frist wurde auf den 24. Januar vorgezogen.

Wie es weiterging – der Teil, der meist fehlt

Der Stopp war kein Dauerzustand. Im Februar 2022 stellte der Haushaltsausschuss des Bundestages rund 9,5 Milliarden Euro bereit. Am 22. Februar 2022 lief die Sanierungsförderung wieder an. Die Neubauförderung kehrte am 20. April 2022 zurück, allerdings nur noch für Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse – und das Budget von einer Milliarde Euro war noch am selben Tag erschöpft.

Zum 1. Januar 2023 folgte eine grundlegende Neuordnung, im März 2023 startete das Programm Klimafreundlicher Neubau. Später kamen die Familienprogramme hinzu. Wer heute liest, die KfW-Förderung sei gestoppt, liest einen Text, der bei 2022 stehen geblieben ist.

Der Stand im September 2026

Gefördert wird derzeit breit: der klimafreundliche Neubau, der Neubau im Niedrigpreissegment, Wohneigentum für Familien im Neubau und im Bestand, die Effizienzhaus-Sanierung, Einzelmaßnahmen und der Heizungstausch.

Die wichtigste Änderung des Jahres kam zum 21. Juli 2026: Die Fördersätze der Sanierungsprogramme wurden um zehn Prozentpunkte gesenkt, der Förderhöchstbetrag auf einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit gesetzt und der Bonus für Effizienzhaus-EE-Klassen gestrichen. Bei der Heizungsförderung blieb die Grundförderung bei 30 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten sanken auf 28.000 Euro, dafür wurde der Einkommensbonus stärker sozial gestaffelt und ein Zuschlag für Familien ergänzt. Der Gesamtsatz kann jetzt bis zu 80 Prozent erreichen.

Vor der Umstellung gab es eine technische Pause vom 9. bis 20. Juli 2026, in der keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden konnten. In Fachmedien wurde auch dafür das Wort „Förderstopp“ verwendet – mit dem Vorgang von 2022 hat das nichts zu tun: Es war eine angekündigte Umstellung mit Bestandsschutz, kein Haushaltsproblem.

Was das für Eigentümer bedeutet, die verkaufen wollen

Hier liegt der für Verkäufer interessante Punkt. Das Programm Wohneigentum für Familien im Bestandserwerb, bekannt als „Jung kauft Alt“, richtet sich gezielt an Familien, die ein unsaniertes Haus der Energieklassen F, G oder H kaufen und anschließend sanieren. Die Förderhöchstbeträge wurden zum 3. August 2026 auf 140.000 bis 180.000 Euro angehoben, gestaffelt nach Kinderzahl.

Das verändert die Lage für genau die Immobilien, die sonst als schwer verkäuflich gelten. Ein Haus mit schlechter Energieklasse ist für diese Käufergruppe kein Ausschlusskriterium, sondern Voraussetzung. Wer eine solche Immobilie verkauft, sollte das wissen – und es im Exposé nicht verschweigen, sondern einordnen.

Bedingungen sind unter anderem mindestens ein Kind unter 18 Jahren, kein weiteres Wohneigentum, eine Sanierung innerhalb von 54 Monaten und eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind.

Was sich jederzeit ändern kann

Förderkonditionen sind keine Konstante. Allein im September 2026 hat die KfW ihre Zinssätze zweimal angehoben, am 4. und am 17. September. Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht – sie wären binnen Wochen überholt. Maßgeblich ist immer der Konditionenanzeiger der KfW am Tag der Antragstellung.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Ist die KfW-Förderung noch gestoppt?
Nein. Der Antragsstopp vom 24. Januar 2022 wurde im Februar und April 2022 schrittweise aufgehoben; seit 2023 gilt eine neu geordnete Förderlandschaft.
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Die Fördersätze der Sanierungsprogramme wurden um zehn Prozentpunkte gesenkt, der Höchstbetrag auf 150.000 Euro je Wohneinheit vereinheitlicht und der EE-Klassen-Bonus gestrichen.
Gibt es Förderung für den Kauf eines alten Hauses?
Ja, über "Jung kauft Alt" für Familien, die ein Bestandsgebäude der Energieklassen F, G oder H erwerben und anschließend sanieren.
Hilft das beim Verkauf einer unsanierten Immobilie?
Es kann. Für diese Käufergruppe ist die schlechte Energieklasse Zugangsvoraussetzung statt Ausschlusskriterium.
Wo finde ich die aktuellen Konditionen?
Im Konditionenanzeiger der KfW. Zinssätze ändern sich kurzfristig, zuletzt im September 2026 zweimal innerhalb von zwei Wochen.

Quellen und Prüfung

Fachlich geprüft

Fachlich geprüft von Patrik Kirch (Inhaber) am 19.09.2026

Quellen zu diesem Beitrag

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 18.09.2026 wieder und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Merkblätter und Konditionen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Weiland & Kirch Immobilien ist Immobilienmakler.

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