Energieausweis beim Immobilienverkauf – Was Eigentümer wissen müssen

Energieausweis beim Immobilienverkauf – Was Eigentümer wissen müssen

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, benötigt in den meisten Fällen einen gültigen Energieausweis. Er ist fester Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten gegenüber Kaufinteressenten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Energieausweisen es gibt, wann sie Pflicht sind, welche Angaben gemacht werden müssen und welche Ausnahmen gelten – mit Bezug auf Saarbrücken & das Saarland.

1. Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand einer Immobilie. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. -verbrauch und ermöglicht damit eine Einschätzung der Energieeffizienz des Hauses oder der Wohnung. Ziel ist mehr Transparenz für Kaufinteressenten und eine bessere Vergleichbarkeit von Immobilien.

2. Pflicht beim Immobilienverkauf

Bereits bei der Inserierung einer Immobilie müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. seit 2020 dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bestimmte Angaben aus dem Energieausweis im Exposé stehen:

  • Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiekennwert in kWh/(m²·a)
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Effizienzklasse (A+ bis H)

Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt und spätestens zum Vertragsabschluss übergeben werden.

3. Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis: Was ist der Unterschied?

Verbrauchsausweis

Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen, aber weniger objektiv, da das Verhalten der Bewohner das Ergebnis beeinflusst.

Bedarfsausweis

Hier wird der theoretische Energiebedarf anhand baulicher und technischer Eigenschaften ermittelt. Er ist aufwendiger, liefert aber objektivere Vergleichswerte.

Welche Variante benötigt wird, hängt vom Baujahr und Sanierungsstand ab:

  • Verbrauchsausweis reicht für Gebäude mit Bauantrag ab 01.11.1977 oder mindestens 5 Wohneinheiten
  • Bedarfsausweis ist Pflicht bei unsanierten Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten

4. Gültigkeit & Kosten

  • Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig
  • Die Kosten liegen je nach Art und Anbieter zwischen 80 und 500 Euro
  • Bei Weiland & Kirch erhalten Eigentümer auf Wunsch Unterstützung bei der Erstellung durch zertifizierte Partner

5. Ausnahmen von der Energieausweispflicht

  • Denkmalschutz-Immobilien
  • Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche
  • Gebäude, die abgerissen werden sollen

6. Sanktionen bei Verstoß

Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Auch können Verkaufsverhandlungen scheitern oder zur Rückabwicklung führen, wenn relevante Informationen nicht offengelegt wurden.

7. Unser Tipp aus der Praxis

Viele Verkäufer beschäftigen sich erst zu spät mit dem Thema Energieausweis. Wir empfehlen, diesen bereits vor Vermarktungsstart zu organisieren, um Zeitverzögerungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Netzwerk und beraten Sie, welche Art für Ihr Objekt sinnvoll ist.

Jetzt beraten lassen    Wert ermitteln & Energieausweis sichern

Häufige Fragen zum Energieausweis beim Verkauf

Ja. Ohne gültigen Energieausweis dürfen Immobilien nicht inseriert oder verkauft werden. Er muss bereits bei der Besichtigung vorliegen.

Das hängt vom Baujahr und Sanierungsstand des Gebäudes ab. Bei modernen oder sanierten Mehrfamilienhäusern reicht meist ein Verbrauchsausweis. Für unsanierte Altbauten ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig, sofern keine grundlegenden baulichen Änderungen vorgenommen wurden.

Zugelassene Energieberater, Architekten oder spezialisierte Ingenieure erstellen den Ausweis. Gerne empfehlen wir Ihnen regionale Experten in Saarbrücken und Umgebung.