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Grundstück verkaufen – Ablauf, Bewertung & Besonderheiten

Grundstück verkaufen in Saarbrücken – so gehen Sie richtig vor

Dieser Praxis-Guide erklärt Schritt für Schritt: Baurecht (B-Plan, § 34/§ 35 BauGB), Erschließung & Beiträge, Bodenrichtwert vs. Marktpreis, Teilung & Vermessung, Zielgruppen & Vermarktungswege, Vertrag & Vorkaufsrecht. Klar, kompakt, ohne Fachjargon.

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1) Grundlagen & Baurecht: Was ist auf dem Grundstück erlaubt?

Ohne klares Baurecht ist kein seriöser Verkaufspreis möglich. Prüfen Sie:

  • Bebauungsplan (B-Plan): Art & Maß der baulichen Nutzung, Baufenster, Bauweise, GRZ/GFZ, Trauf-/Firsthöhen.
  • § 34 BauGB (Innenbereich): Einfügen in die Umgebung – Orientierung an Nachbarbebauung (Art, Maß, Bauweise, überbaubare Fläche).
  • § 35 BauGB (Außenbereich): Bauen grundsätzlich unzulässig; Ausnahmen bei privilegierten Vorhaben (z. B. Landwirtschaft).
  • Baulasten & Dienstbarkeiten: Wegerechte, Leitungsrechte, Stellplatzverpflichtungen – können die Nutzbarkeit einschränken.
  • Altlasten/Naturschutz: Altlastenkataster, Wasser-/Landschaftsschutz, Baumschutzsatzung, Biotope – können Auflagen/Kosten auslösen.

Dokumenten-Check (kurz):

  • B-Plan / Auskunft Bauamt oder Nachweis § 34/§ 35
  • Baulastenverzeichnis, Grundbuchauszug
  • Flurkarte, Liegenschaftskataster
  • Altlastenauskunft / Bodenkunde (falls Hinweise)

Tipp: Für Häuser/Wohnungen siehe unsere Checklisten: Haus · Wohnung · Mehrfamilienhaus.

2) Wert & Preis: Der Bodenrichtwert ist nicht der Marktpreis

Der Bodenrichtwert ist eine Orientierung – kein verbindlicher Preis. Entscheidend sind Baurecht, Erschließung, Lagequalität und Nachfrage.

Die wichtigsten Preisfaktoren

  • Baurecht (GRZ/GFZ, Geschosse, Baufenster): je mehr Bebaubarkeit, desto höher der Wert pro m².
  • Mikrolage (ruhig/zentral, Südhang, Aussicht, Lärm): kann den Richtwert deutlich über- oder unterbieten.
  • Erschließung (voll/teil/unerschlossen) & Beiträge: ausstehende Kosten mindern den Preis.
  • Form/Zuschnitt (Ecklage, Tiefe/Breite): beeinflusst Bebaubarkeit & Nutzbarkeit.
  • Altbestand (Abrisskosten, Entsorgung): werden regelmäßig vom Kaufpreis abgezogen.
  • Nachfrage (Eigennutzer, Bauträger): Wettbewerb treibt Preise; restriktives Baurecht bremst.
Kaufpreis-Logik:
Baurecht (GRZ/GFZ/Baufenster) ⟶ Erschließungsstatus ⟶ Mikrolage/Zuschnitt ⟶ Nachfrage (Zielgruppe) ⟶ Preisspanne ⟶ Vermarktungsweg ⟶ Marktsignale ⟶ Abschluss
Praktisch: Erst Marktwerteinschätzung mit Preisspanne, dann Vermarktungsweg wählen – so vermeiden Sie Leerläufe & Preisabschläge.

Hinweis: Wir sprechen bewusst von Marktwerteinschätzung – kein amtliches Gutachten.

3) Erschließung & Beiträge: Was ist bezahlt, was kommt noch?

Der Erschließungsstatus ist ein Preistreiber – und häufig Quelle für Missverständnisse.

  • Voll erschlossen: Straße fertig, Leitungen anliegend/auf dem Grundstück, Beiträge i. d. R. abgerechnet.
  • Teilerschlossen: Straße/Leitungen vorhanden, Hausanschlüsse fehlen oder Beiträge noch nicht vollständig abgerechnet.
  • Unerschlossen: Zuwegung/Leitungen fehlen weitgehend; hohe Folgekosten wahrscheinlich.

Typische Kostenpositionen: Straße & Gehweg, Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Telekom/Glasfaser, Regenwasser, ggf. Lärmschutz. Bei Altbestand: Abriss & Entsorgung, ggf. Schadstoffsanierung (Asbest).

Unterlagen/Belege, die Käufer sehen wollen:

  • Bescheide/Abrechnungen zu Erschließungs-/Ausbaubeiträgen
  • Bestätigung der Stadt/Gemeinde zum Erschließungsstatus
  • Auskunft zu Leitungen (Lagepläne), ggf. Bestandspläne
  • Bei Altbestand: Kostenvoranschlag Abriss, Entsorgungsnachweise

Mehr zur Vorbereitung: Checkliste Vorbereitung · Energieausweis

Kurz gesagt
Je klarer Baurecht & Erschließung dokumentiert sind, desto schneller & sicherer verkaufen Sie.

4) Teilung & Vermessung: Wenn nur ein Teil verkauft wird

Bei Teilgrundstücken braucht es Vermessung, neue Flurstücksbildung & klare Rechtsverhältnisse.

  • Vermessungsbüro beauftragen: Grenzverlauf, Zufahrtsbreiten, Wendemöglichkeiten, Baugrenzen beachten.
  • Teilungsplanung mit Blick auf B-Plan/§ 34: ausreichende Straßenfront, Abstandsflächen, Erschließung sichern.
  • Wege-/Leitungsrechte (Dienstbarkeiten) frühzeitig eintragen lassen, falls erforderlich.
  • Kaufvertrag: Fälligkeit regelmäßig erst nach Vermessung/Flurstücksbildung & Eintragung der Vormerkung.

Hinweis: Laufzeiten/Kosten variieren. Wir geben eine realistische Einschätzung und strukturieren die Fälligkeitsvoraussetzungen im Kaufvertrag.

5) Vermarktung & Zielgruppen: Eigennutzer, Bauträger oder Investoren?

Je klarer der Rahmen (Baurecht, Erschließung, Beiträge), desto gezielter sprechen wir die passende Käufergruppe an.

Offene Vermarktung

  • Breite Reichweite (Portale, Website, Social Media)
  • Transparente Unterlagen schaffen Vertrauen
  • Ideal bei Eigennutzer-Flächen & marktgerechter Preisspanne

Diskret / Off-Market

  • Angebot nur an geprüfte Interessenten (z. B. regionale Bauträger)
  • Weniger Öffentlichkeit, schnelleres Feedback
  • Geeignet bei sensiblen Lagen oder vermietetem Altbestand

Beispiele: Referenzen · Stimmen unserer Kunden: Kundenstimmen

6) Vertrag, Vorkaufsrecht & Notar: Sicher abwickeln

Der Kaufvertrag regelt Fälligkeit, Sicherheiten und den Übergang von Nutzen & Lasten – sauber strukturiert, ohne Überraschungen.

  • Vormerkung & Fälligkeit: Zahlung erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen aller Genehmigungen.
  • Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 BauGB): Notar holt die Verzichtserklärung ein; ohne diese erfolgt keine Fälligkeit.
  • Beiträge/Lasten: Regelungen zu offenen/abgerechneten Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen klar treffen.
  • Altlasten/Abriss: Kostentragung & Informationsstand transparent festhalten.
  • Steuern & Kosten: Grunderwerbsteuer trägt i. d. R. der Käufer; Provision siehe Ratgeber Maklerprovision.

Hinweis: Bei Teilung fließt der Kaufpreis regelmäßig erst nach Vermessung/Neubildung des Flurstücks und Eintragung notwendiger Rechte.

7) Sonderfälle – kurz erklärt

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Bauen grundsätzlich unzulässig; Wert meist deutlich unter Innenbereich. Prüfen, ob privilegierte Vorhaben möglich sind.

Erbfall? Siehe Erb-/Spekulationssteuer.

Verkauf mit Altbestand

Abrisspflichten/Kosten sauber regeln; Statik & Schadstoffe können relevant sein.

Typische Fehler vermeiden: Ohne Makler – 14 Fehler.

Erbbaurecht / Landwirtschaft

Spezielle Rahmenbedingungen (Kanon, Laufzeiten, Vorkaufsrechte) – gesonderte Marktansprache sinnvoll.

Individuelle Einschätzung: unverbindlich anfragen.

Teilungsmodelle

Mehr Erlös durch sinnvolle Parzellierung – aber nur, wenn Baurecht, Zufahrt & Leitungen gesichert sind.

Wir prüfen Machbarkeit & Vermarktungsweg: Marktwerteinschätzung.

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Häufige Fragen (kurz & klar)

Nicht zwingend. „Voll erschlossen“ meint meist Straße & Leitungen anliegend; Hausanschlüsse bis aufs Grundstück können fehlen. Beiträge/Abrechnungen immer belegen lassen.

Der Bodenrichtwert ist nur ein Startpunkt. Marktpreis = Baurecht (GRZ/GFZ), Mikrolage, Erschließung, Zuschnitt, Nachfrage. Wir empfehlen eine Preisspanne auf Basis aktueller Vergleiche.

Je nach Auslastung von Vermessung, Kataster & Notar in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate. Fälligkeit wird im Vertrag an Vermessung & Vormerkung geknüpft.

Nicht immer, aber bei Hinweisen auf Altlasten/Schadstoffe sinnvoll. Ein Gutachten schafft Planungssicherheit – besonders für Bauträger & Banken.

Die Gemeinde kann in bestimmten Fällen an Ihrer Stelle kaufen. Der Notar holt den Verzicht ein; erst danach wird der Kaufpreis fällig.

Das wird vertraglich geregelt. Üblich ist: bereits abgerechnet = Verkäufer belegt; offene/absehbare Beiträge = Kaufpreis-/Kostenteilung nach Vereinbarung. Transparenz ist entscheidend.