
Makleralleinauftrag – sinnvoll oder riskant?
Viele Eigentümer fragen sich vor dem Immobilienverkauf: Ist ein Makleralleinauftrag wirklich nötig oder macht man sich dadurch zu abhängig? In diesem Ratgeber erklären wir die Unterschiede zum einfachen Maklerauftrag, zeigen die Vorteile auf – und klären, warum der Alleinauftrag bei professionellen Maklern wie Weiland & Kirch die sinnvollste Option ist.
Was ist ein Makleralleinauftrag?
Beim Makleralleinauftrag beauftragen Sie einen Immobilienmakler exklusiv mit der Vermarktung Ihrer Immobilie. Das bedeutet: Sie dürfen keinen weiteren Makler hinzuziehen – dafür verpflichtet sich der Makler, aktiv für Sie tätig zu werden, etwa durch Werbung, Besichtigungen und persönliche Betreuung.
Es gibt zwei Varianten:
- Einfacher Alleinauftrag: Nur ein Makler wird beauftragt, Sie als Eigentümer dürfen aber auch selbst einen Käufer finden.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Nur der Makler darf den Käufer vermitteln – selbst gefundene Interessenten müssen ebenfalls über ihn abgewickelt werden.
Welche Vorteile bietet der Alleinauftrag?
- Maximales Engagement: Der Makler investiert Zeit und Geld – z. B. in professionelle Fotos, Exposé-Erstellung, Portale, Besichtigungen etc.
- Klare Kommunikation: Alle Interessenten werden zentral betreut. Keine Überschneidungen oder Informationsverluste.
- Besserer Eindruck beim Käufer: Nur ein Ansprechpartner. Mehr Vertrauen, weniger Chaos.
- Schnellerer Verkauf: Durch abgestimmte Strategie, strukturierte Abläufe und motivierte Betreuung.
Lesen Sie dazu auch: Was kostet ein Makler?
Was passiert ohne Alleinauftrag?
Beim einfachen Maklerauftrag dürfen mehrere Makler gleichzeitig beauftragt werden – theoretisch klingt das nach mehr Chancen. In der Praxis bedeutet es oft:
- Verwirrung bei Interessenten durch doppelte Inserate
- Widersprüchliche Angaben zu Preis und Fakten
- Wenig Motivation bei den Maklern, da unklar ist, wer am Ende die Provision erhält
Fazit: Der Verkauf zieht sich unnötig in die Länge – oder scheitert ganz. Mehr dazu im Artikel: Hausverkauf ohne Makler
Ist ein Alleinauftrag kündbar?
Ja. Die meisten Verträge werden für 3 bis 6 Monate geschlossen und verlängern sich nicht automatisch. Sie haben jederzeit die Kontrolle – und können den Auftrag beenden, wenn berechtigte Gründe vorliegen (z. B. keine Tätigkeit des Maklers).
Fazit: Klare Vorteile für Eigentümer
Ein qualifizierter Makleralleinauftrag schützt Sie vor Verkaufschaos, unkoordinierten Anfragen und fehlender Verantwortung. Bei uns profitieren Sie von persönlicher Beratung, durchdachter Vermarktung und rechtlicher Sicherheit – alles aus einer Hand.
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Häufige Fragen zum Makleralleinauftrag
Ja, für die vereinbarte Laufzeit. Der Makler verpflichtet sich im Gegenzug zu aktiver Vermittlung. Eine Kündigung ist bei Pflichtverletzungen möglich.
Beim qualifizierten Auftrag darf nur der Makler verkaufen – auch selbst gefundene Interessenten müssen über ihn laufen. Beim einfachen Auftrag dürfen Eigentümer parallel selbst verkaufen.
Engagierte Betreuung, klare Kommunikation, strukturierte Vermarktung – das erhöht die Verkaufschancen und schützt vor unnötigen Risiken.
Die Provision wird nur bei Erfolg fällig – in Saarbrücken in der Regel 3,57 % pro Partei. Mehr dazu im Ratgeber Maklerprovision.