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Maklerprovision 2024: gesetzliche Grundlagen und Gebührenordnung

Maklerprovision beim Immobilienverkauf – Höhe, Aufteilung und Beispiele

Die Maklerprovision ist ein zentraler Bestandteil vieler Immobilienverkäufe. Eigentümer und Käufer möchten häufig wissen, wie hoch die Provision ist, wer sie bezahlt und wann sie fällig wird.

Beim Verkauf einer Immobilie übernimmt ein Immobilienmakler zahlreiche Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die Marktanalyse, die Ermittlung einer realistischen Preisstrategie, die Vermarktung der Immobilie, die Organisation von Besichtigungen sowie die Begleitung bis zum Notartermin.

Die Vergütung für diese Leistungen erfolgt in der Regel über eine Maklerprovision. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wie die Maklerprovision funktioniert, welche gesetzlichen Regelungen gelten und welche Kosten beim Immobilienverkauf entstehen können.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über den gesamten Verkaufsprozess verschaffen möchten, empfehlen wir unseren Leitfaden zum Immobilie verkaufen.

Kurz gesagt

  • Die Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie.
  • Seit der Gesetzesänderung 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien meist die Provision.
  • In vielen Regionen liegt die Gesamtprovision bei etwa 7,14 % des Kaufpreises.
  • Bei hälftiger Aufteilung entspricht dies etwa 3,57 % Provision für Käufer und 3,57 % für Verkäufer (inkl. MwSt.).
  • Die Provision wird üblicherweise erst nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags fällig.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Vergütung eines Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Sie wird üblicherweise als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet.

Ein Immobilienmakler übernimmt im Verkaufsprozess zahlreiche Aufgaben:

  • Analyse des Immobilienmarktes
  • Ermittlung eines marktgerechten Verkaufspreises
  • Erstellung eines Exposés
  • Vermarktung der Immobilie
  • Organisation von Besichtigungen
  • Prüfung von Kaufinteressenten
  • Begleitung bis zum Notartermin

Die Provision wird normalerweise nur dann fällig, wenn ein Kaufvertrag erfolgreich zustande gekommen ist.

Gesetzliche Regelung der Maklerprovision

Die Maklerprovision ist in Deutschland grundsätzlich frei verhandelbar. Es gibt jedoch gesetzliche Regelungen zur Aufteilung der Provision bei bestimmten Immobilienarten.

Diese Regelungen betreffen insbesondere den Verkauf von Wohnimmobilien an private Käufer. Ziel des Gesetzgebers war es, eine fairere Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer zu schaffen.

Maklerprovision Gesetz 2020

Seit Dezember 2020 gilt eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

  • Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.
  • Der Käufer darf höchstens den gleichen Anteil zahlen wie der Verkäufer.
  • Die Provision wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Wer zahlt die Maklerprovision?

In vielen Immobilienverkäufen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision. Bei einer Gesamtprovision von etwa 7,14 % zahlen beide Parteien jeweils etwa 3,57 %.

Maklerprovision für Käufer

Käufer zahlen die Maklerprovision häufig anteilig. Die genaue Höhe hängt von der vereinbarten Gesamtprovision ab.

Maklerprovision für Verkäufer

Auch Verkäufer zahlen häufig einen Anteil der Maklerprovision. Die Vergütung deckt die Leistungen des Maklers im Verkaufsprozess ab.

Maklerprovision bei Einfamilienhäusern

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses wird die Provision häufig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Maklerprovision bei Eigentumswohnungen

Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen gilt häufig die hälftige Aufteilung der Provision.

Maklerprovision bei Grundstücken

Beim Verkauf von Grundstücken können andere Regelungen gelten, da das Gesetz vor allem Wohnimmobilien betrifft.

Maklerprovision bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern wird die Maklerprovision häufig individuell vereinbart, da diese Immobilien häufig von Kapitalanlegern erworben werden.

Maklerprovision berechnen

Die Maklerprovision wird meist als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet.

Beispiel:

  • Kaufpreis: 400.000 €
  • Gesamtprovision: 7,14 %
  • Provision Käufer: 3,57 %
  • Provision Verkäufer: 3,57 %

Beispiele mit Kaufpreisen

  • 300.000 € Kaufpreis → 10.710 € Provision pro Seite
  • 400.000 € Kaufpreis → 14.280 € Provision pro Seite
  • 500.000 € Kaufpreis → 17.850 € Provision pro Seite

Maklerprovision im Saarland

Auch im Saarland liegt die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien häufig bei etwa 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Bei einer hälftigen Aufteilung entspricht dies etwa 3,57 % Provision für Käufer und 3,57 % für Verkäufer.

Wann wird Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird normalerweise erst fällig, wenn ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Kann man Maklerprovision verhandeln?

Die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Die genaue Höhe hängt von der Immobilie, dem Marktumfeld und der individuellen Vereinbarung ab.

Maklerprovision vs Privatverkauf

Beim Privatverkauf entfällt die Maklerprovision. Allerdings müssen Eigentümer dann alle Aufgaben des Verkaufsprozesses selbst übernehmen.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Hausverkauf ohne Makler.

Weitere Informationen zum Verkaufsprozess finden Sie auf unserer Seite zum Immobilienverkauf.

Checkliste Maklerprovision

  • Maklervertrag prüfen
  • Provisionshöhe klären
  • Aufteilung Käufer / Verkäufer festlegen
  • Provision im Kaufvertrag berücksichtigen

Häufige Fragen zur Maklerprovision

In vielen Regionen liegt die Gesamtprovision bei etwa 7,14 % des Kaufpreises. Käufer und Verkäufer zahlen häufig jeweils etwa 3,57 %.

In vielen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision.

Die Provision wird normalerweise nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.