Maklerprovision 2024: gesetzliche Grundlagen und Gebührenordnung

Maklerprovision beim Immobilienverkauf im Saarland: Grundlagen & Gebührenordnung

Die Maklerprovision (auch „Courtage“ genannt) ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Leistungen erhält – insbesondere für die Vermittlung zwischen Käufer und Verkäufer. In Saarbrücken und im Saarland orientieren sich die Sätze an den ortsüblichen Standards und der gesetzlichen Regelung zur Provisionsteilung.

Seit Dezember 2020 ist bundesweit geregelt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision tragen. Das bedeutet: In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision – fair und transparent.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Weiland & Kirch Immobilien?

Wir arbeiten mit den marktüblichen Sätzen in Saarbrücken – kombiniert mit einer fairen Mindestprovision bei niedrigeren Kaufpreisen. Unten finden Sie eine Übersicht zu unseren aktuellen Konditionen:

Eigentumswohnungen / Apartments

Auftragswert

Verkäufer

Käufer

unter 100.000€

3.750 € inkl. MwSt

3.750 € inkl. MwSt

über 100.000€

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

Häuser

Auftragswert

Verkäufer

Käufer

unter 150.000€

5355 € inkl. MwSt

5355 € inkl. MwSt

über 150.000€

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

Gibt es eine Mindestprovision?

Ja, für Objekte unterhalb bestimmter Kaufpreisgrenzen fällt bei uns eine Mindestprovision an. Diese stellt sicher, dass wir auch bei kleineren Immobilien den gewohnten Service und Aufwand bieten können – inklusive Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Käuferprüfung und Vertragsabwicklung.

Wer zahlt die Maklerprovision?

In den meisten Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen. Bei reinen Käuferaufträgen oder bei der Vermietung gelten abweichende Regelungen, über die wir Sie gerne im persönlichen Gespräch informieren.

Maklerprovision bei Vermietung

Bei Mietobjekten gilt das sogenannte Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, trägt auch die Kosten. In der Regel ist das der Vermieter – Ausnahmen sind möglich, z. B. bei aktiver Wohnungssuche mit schriftlichem Suchauftrag.

Transparenz ist unser Anspruch

Als IVD-Mitglied und unabhängiger Immobilienmakler aus Saarbrücken legen wir großen Wert auf eine faire und nachvollziehbare Provisionsgestaltung. Gerne erläutern wir Ihnen die Details persönlich – und zeigen Ihnen, wie wir für Ihre Immobilie das Beste herausholen.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das sogenannte Provisionsteilungsgesetz. Demnach trägt derjenige, der den Makler beauftragt hat – meist der Verkäufer – mindestens 50 % der Provision. Die restlichen 50 % zahlt in der Regel der Käufer.

Die Käuferprovision ist der Teil der Maklergebühr, den der Käufer zahlt. Sie wird erst fällig, wenn ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde. In Saarbrücken liegt sie in der Regel bei 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis.

Die Provision wird erst dann fällig, wenn der Kaufvertrag notariell abgeschlossen und rechtskräftig unterschrieben ist. Die Zahlung erfolgt meist direkt im Anschluss an den Notartermin.

Bei vermieteten Immobilien kann die Provision als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Bei selbst genutztem Eigentum ist das in der Regel nicht möglich.

Neben der Provision können ggf. weitere Kosten anfallen, z. B. für Energieausweis, Gutachten oder Unterlagenbeschaffung. Diese sollten vorab mit dem Makler abgesprochen werden.

Auch nach Kündigung eines Maklervertrags kann ein Anspruch bestehen – etwa, wenn der Kaufvertrag innerhalb einer vertraglich vereinbarten Nachwirkungsfrist zustande kommt. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre.