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Weiland & Kirch Immobilien

Wir zahlen für Ihre Empfehlung - Werden Sie unser Tippgeber



Sie geben uns einen Tipp und verdienen 10% (B2B 20%) der Verkäuferprovision.

Ihr Verkaufstipp ist uns einiges wert!


Sie kennen jemanden der eine Immobilie verkaufen möchte? Oder Sie sind an einer B2B-Kooperation interessiert? Mit unserem Tippgeberprogramm zahlen wir Ihnen eine Empfehlungsprämie von 10% der Verkäuferprovision bis zu 2000€. B2B Kooperationspartner bis 20%. Füllen Sie einfach unser Tippgeberformular aus und übermitteln Sie uns Ihre Daten.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an:

 0681-38753520

Bitte tragen Sie hier die Daten des Verkäufers ein
Tragen Sie bitte Ihre Kontaktdaten ein
Ich bin mit der Kontaktaufnahme einverstanden und akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
Der Verkäufer/Die Verkäuferin ist mit der Weitergabe seiner/ihrer Daten einverstanden.

So einfach gehts


1. Tipp abgeben


- Mit unserem Formular können Sie ganz einfach Ihren Tipp an uns weiterleiten. Nennen Sie uns einfach die Angaben zum Verkäufer

- Mit unserem Formular können Sie ganz einfach Ihren Tipp an uns weiterleiten. Nennen Sie uns einfach die Angaben zum Verkäufer

- Alternativ kann der Eigentümer uns auch direkt kontaktieren mit einen Hinweis

2. Kontakt


- Unser Maklerteam kontaktiert den Eigentümer und verifiziert Ihre Daten, bewertet die Immobilie und macht eine Angebot zur Vermarktung

- Der Verkäufer entscheidet nun, ob er uns einen qualifizierten Alleinauftrag erteilt

- Wenn ja, besteht ein Provisionsanspruch für Sie und wir beginnen mit der Vermarktung

3. Provision erhalten


- Nach erfolgreichem Abschluss der Vermarktung, erhalten wir vom Verkäufer eine Provision

- Nach bestätigtem Zahlungseingang, erhalten Sie 10%, bis zu 2000€ der Verkäuferprovision

- Sie bleiben für uns wachsam und bauen sich ein passives Einkommen als Tippgeber auf

Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeberprovision


Das müssen Sie beachten:

- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers (Freunde und Bekannte sind davon ausgenommen)
- Ihnen ist es untersagt, eine Provision zu erhalten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
- Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wurde noch nicht von jemand anderem inseriert
(Internet, Zeitung etc.)
- Wir schließen einen exklusiven Alleinauftrag mit den Kunden ab
- Wir haben die Makler-Courtage des von Ihnen empfohlenen Verkäufers vollständig erhalten

Hinweis: Sobald die Abwicklung der Immobilie erfolgt ist und die Maklercourtage bei uns eingegangen ist, zahlen wir Ihnen die Tippgeberprovision aus. Der Provisionsanspruch besteht nur, wenn der Verkäufer seine Provision vollständig an uns gezahlt hat. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Immobilien jeglicher Art oder Eigentümer abzulehnen. Sollte der Fall eintreten, dass wir mehrere Tipps zur gleichen Immobilie erhalten, hat nur der erste Tippgeber einen Anspruch auf die Provision.