Tippgeber werden – Prämie sichern
Empfehlen Sie uns Eigentümer mit Verkaufsabsicht – diskret, fair und schnell. Privat: 10 % der Verkäuferprovision (max. 2.000 €), für Partner: 20 %.
- Auszahlung nach Notartermin
- Schriftliche Bestätigung Ihres Tipps
- Dauerhafte Rahmenverträge für B2B möglich
So funktioniert’s in 3 Schritten
1) Tipp senden
Kontaktdaten des Eigentümers und Objektort übermitteln. Wir bestätigen den Eingang schriftlich.
2) Prüfung & Kontakt
Wir prüfen, ob der Tipp neu ist und nehmen diskret Kontakt auf. Sie erhalten Status-Updates.
3) Auszahlung
Privat: 10 % der Netto-Provision, max. 2.000 €. B2B: 20 % nach Rahmenvertrag. Auszahlung nach Notartermin.
Prämienmodell – transparent und fair
Private Tippgeber: 10 % der Netto-Verkäuferprovision (maximal 2.000 €). Geschäftspartner: 20 % der Netto-Provision auf Basis eines Rahmenvertrags.
Objekt | Ort | Beispiel-Transaktion | Prämie |
|---|---|---|---|
Eigentumswohnung (2 Zi.) | Saarbrücken | Verkaufspreis z. B. 180.000 € | 10 % Provision (max. 2.000 €) oder 20 % (B2B) |
Einfamilienhaus | Dudweiler | z. B. 420.000 € | 10 % Provision (max. 2.000 €) oder 20 % (B2B) |
Mehrfamilienhaus | Alt-Saarbrücken | z. B. 1.100.000 € | 10 % Provision (max. 2.000 €) oder 20 % (B2B) |
Hinweis: Beispiele dienen der Veranschaulichung. Rechtsgrundlage ist unsere schriftliche Bestätigung bzw. ein Rahmenvertrag.
B2B-Partnerprogramm: 20 % der Verkäuferprovision
Für Hausverwaltungen, Banken/Finanzierer, Steuerkanzleien, Umzugsunternehmen u. a. – mit Rahmenvertrag, festen SLAs, Reporting und diskreter Zusammenarbeit.
Ihre Tippgeberprämie – so funktioniert’s
Mit unserem Tippgeberprogramm sichern Sie sich eine attraktive Prämie: 10 % der Netto-Verkäuferprovision (bis max. 2.000 €) für private Empfehlungen.
B2B-Kooperationspartner profitieren von bis zu 20 % auf Basis eines Rahmenvertrags.
Voraussetzungen für die Auszahlung
Damit wir Ihre Tippgeberprovision zuverlässig auszahlen können, gelten folgende Bedingungen:
- Sie sind nicht Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers (Freunde & Bekannte sind erlaubt).
- Sie dürfen berufsbedingt keine Provision annehmen (z. B. als Anwalt, Steuerberater, Notar).
- Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wurde nicht öffentlich inseriert (Internet, Zeitung etc.).
- Wir schließen mit dem Eigentümer einen Makleralleinauftrag ab.
- Die Maklercourtage wurde vollständig vom Verkäufer an uns gezahlt.
Wichtige Hinweise
Ihre Tippgeberprämie wird ausgezahlt, sobald der Verkauf erfolgreich abgewickelt und die Maklercourtage vollständig eingegangen ist.
- Der Provisionsanspruch besteht nur nach vollständiger Zahlung der Courtage.
- Bei mehreren identischen Tipps zur gleichen Immobilie zählt der erste eingegangene Tipp.
- Wir behalten uns vor, Objekte oder Eigentümer in Einzelfällen abzulehnen.
Tippgeberverträge können sowohl objektbezogen als auch als dauerhafte Rahmenvereinbarung (B2B) abgeschlossen werden.
Tippgeber – häufige Fragen
Nach notarieller Beurkundung und Geldeingang. Sie bekommen vorab eine schriftliche Bestätigung Ihres Tipps und Status-Updates.
B2B-Partner erhalten 20 % der netto Verkäuferprovision auf Basis eines Rahmenvertrags mit festen SLAs, Reporting und diskreter Zusammenarbeit.
Wenn der Eigentümer verkaufsbereit ist, uns noch nicht bekannt war, keine Interessenkonflikte bestehen und das Objekt im Saarland liegt. Gültigkeit z. B. 12 Monate ab Bestätigung.
Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Tipp-ID bzw. Mandatsnummer. Diese gilt als Nachweis für die spätere Abrechnung.