Tippgeberprovision sichern: Ihr Verkaufstipp ist uns einiges wert!


Sie haben gehört, dass Ihr Nachbar sein Haus verkaufen will oder kennen einen Wohnungsbesitzer, der seine Wohnung verkaufen will? Sie kennen einen Grundstücks oder Anlageobjektverkäufer?

Dann empfehlen Sie uns oder geben uns einen Tipp! Wenn wir die von Ihnen empfohlenen Immobilie verkaufen, zahlen wir Ihnen eine Empfehlungsprämie von bis zu 2000€.

So einfach werden Sie Tippgeber


1. Tipp abgeben


- Mit unserem Formular können Sie ganz einfach Ihren Tipp an uns weiterleiten. Nennen Sie uns einfach die Angaben zum Verkäufer

- Mit unserem Formular können Sie ganz einfach Ihren Tipp an uns weiterleiten. Nennen Sie uns einfach die Angaben zum Verkäufer

- Alternativ kann der Eigentümer uns auch direkt kontaktieren mit einen Hinweis

2. Kontakt


- Unser Maklerteam kontaktiert den Eigentümer und verifiziert Ihre Daten, bewertet die Immobilie und macht eine Angebot zur Vermarktung

- Der Verkäufer entscheidet nun, ob er uns einen qualifizierten Alleinauftrag erteilt

- Wenn ja, besteht ein Provisionsanspruch für Sie und wir beginnen mit der Vermarktung

3. Provision erhalten


- Nach erfolgreichem Abschluss der Vermarktung, erhalten wir vom Verkäufer eine Provision

- Nach bestätigtem Zahlungseingang, erhalten Sie 10%, bis zu 2000€ der Verkäuferprovision

- Sie bleiben für uns wachsam und bauen sich ein passives Einkommen als Tippgeber auf

Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeberprovision


Das müssen Sie beachten:

- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers (Freunde und Bekannte sind davon ausgenommen)
- Ihnen ist es untersagt, eine Provision zu erhalten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
- Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wurde noch nicht von jemand anderem inseriert
(Internet, Zeitung etc.)
- Wir schließen einen exklusiven Alleinauftrag mit den Kunden ab
- Wir haben die Makler-Courtage des von Ihnen empfohlenen Verkäufers vollständig erhalten

Hinweis: Sobald die Abwicklung der Immobilie erfolgt ist und die Maklercourtage bei uns eingegangen ist, zahlen wir Ihnen die Tippgeberprovision aus. Der Provisionsanspruch besteht nur, wenn der Verkäufer seine Provision vollständig an uns gezahlt hat. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Immobilien jeglicher Art oder Eigentümer abzulehnen. Sollte der Fall eintreten, dass wir mehrere Tipps zur gleichen Immobilie erhalten, hat nur der erste Tippgeber einen Anspruch auf die Provision.