Maklerprovision 2024: gesetzliche Grundlagen und Gebührenordnung

Maklerprovision 2024: gesetzliche Grundlagen und Gebührenordnung


Patrik Kirch

Bei der Maklerprovision oder auch Courtage genannt, handelt es sich um eine vom Kaufpreis abhängige Vergütung, die ein Immobilienmakler für die Vermittlung von Immobilien zwischen Käufer und Verkäufer erhält. Unser Büro arbeitet mit den ortsüblichen Gebührensätzen und einer Mindestprovision.

Eigentumswohnungen / Apartments

Auftragswert

Verkäufer

Käufer

unter 100.000€

3.750 € inkl. MwSt

3.750 € inkl. MwSt

über 100.000€

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

Häuser

Auftragswert

Verkäufer

Käufer

unter 150.000€

5355 € inkl. MwSt

5355 € inkl. MwSt

über 150.000€

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

3,57% inkl. MwSt
vom Kaufpreis

Unsere Courtage ist nicht verhandelbar und mit Beurkundung verdient und fällig. Damit Sie als Eigentümer nicht in Vorleistung gehen müssen, kann die Fälligkeit bis zum Erhalt des Kaufpreises gestundet werden.

Gesetzliche Grundlage

In Deutschland ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf durch das Provisionsteilungsgesetz geregelt. Seit Dezember 2020 gilt: Wer den Makler bestellt, zahlt die Provision. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision tragen muss. Es ist nicht mehr möglich eine Provision ausschließlich vom Käufer zu verlangen. Diese Regelung soll Transparenz und Fairness im Immobiliengeschäft gewährleisten.

Berechnung der Maklerprovision

Die Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Provision von 3,57 % beträgt die Maklerprovision 10.710 Euro inkl. Mehrwertsteuer für jede Seite (Käufer und Verkäufer).

Häufige Fragen


Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland das Provisionsteilungsgesetz. Demnach zahlt derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens die Hälfte der Provision.

Die Käuferprovision ist der Anteil der Maklerprovision, den der Käufer einer Immobilie zahlt. Sie wird bei erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrags fällig und liegt in der Regel bei 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt.

Ja, die Maklerprovision kann bei Vermietungsobjekten als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Bei selbst genutzten Immobilien ist dies jedoch in der Regel nicht möglich.

Wenn der Maklervertrag gekündigt wird, kann der Makler dennoch Anspruch auf Provision haben, wenn der Kaufvertrag innerhalb einer bestimmten Frist nach Kündigung abgeschlossen wird. Diese Frist, oft als „Nachwirkungsfrist“ bezeichnet und meist vertraglich festgehalten. Der Provisionsanspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren.

Neben der Maklerprovision können zusätzliche Kosten für Gutachten oder die Erstellung eines Energieausweises anfallen. Diese sollten vorab mit dem Makler besprochen und im Vertrag festgehalten werden, um Überraschungen zu vermeiden.

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag für die Immobilie rechtskräftig unterzeichnet ist. In der Regel erfolgt die Zahlung direkt nach Abschluss des Notarvertrags.