Was Käufer zuerst fragen

Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Ein benannter Mangel wird eingepreist, ein entdeckter Mangel erzeugt einen großzügigen Sicherheitsabschlag – weil der Käufer nicht weiß, was er sonst noch nicht gesehen hat.Die Fragen bei Besichtigungen haben sich verändert. Vor fünf Jahren ging es um Schnitt, Garten und Nachbarschaft. Heute steht am Anfang fast immer eine Frage nach Zahlen – und wer sie nicht beantworten kann, verliert an Glaubwürdigkeit, bevor das Gespräch beginnt.
Die fünf Fragen, die inzwischen zuerst kommen
„Was zahle ich hier im Jahr an Energie?“ Nicht die Effizienzklasse wird gefragt, sondern der Betrag. Wer die Abrechnungen der letzten drei Jahre bereitliegen hat, beantwortet das in zehn Sekunden. Wer ausweicht, erzeugt Misstrauen.
„Wann wurde die Heizung eingebaut?“ Dahinter steht die Frage, wann sie ersetzt werden muss und was das kostet. Baujahr, Typ und der letzte Wartungsnachweis gehören griffbereit.
„Was wurde in den letzten zehn Jahren gemacht?“ Eine Liste mit Jahreszahlen und Gewerken wirkt hier stärker als jede Beschreibung. Dach, Fenster, Leitungen, Elektrik, Bäder – in dieser Reihenfolge wird gefragt.
„Wie schnell ist das Internet?“ Seit dem Wandel der Arbeitswelt ist das kein Nebenpunkt mehr. Die tatsächlich verfügbare Anschlussart zu kennen, ist ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung.
„Warum verkaufen Sie?“ Die heikelste Frage. Eine ehrliche, knappe Antwort nimmt ihr die Spannung. Ausweichen erzeugt genau die Vermutung, die man vermeiden wollte.
Warum Offenheit den Preis stützt statt ihn zu drücken
Es wirkt widersinnig, aber die Erfahrung ist eindeutig: Wer Mängel von sich aus benennt, verhandelt am Ende besser. Ein Käufer, der einen Mangel selbst entdeckt, rechnet einen Sicherheitsabschlag ein – und zwar einen großzügigen, weil er nicht weiß, was er sonst noch nicht gesehen hat. Ein Käufer, dem der Mangel mit einer Kostenschätzung genannt wird, rechnet mit der Zahl.
Hinzu kommt die rechtliche Seite: Wer einen bekannten Mangel arglistig verschweigt, kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen. Offenheit ist damit nicht nur die bessere Verhandlungsstrategie, sondern auch die sicherere.
Was wir vorbereiten, bevor der erste Termin stattfindet
Energieausweis, Grundrisse, Flurstücksdaten, Wohnflächenberechnung, Modernisierungsliste, Energieabrechnungen, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen. Vollständigkeit vor dem ersten Termin ist kein Ordnungsbedürfnis – sie ist das, was den Unterschied macht zwischen einer Besichtigung und einem Verkaufsgespräch.
Häufige Fragen zum Thema
Welche Unterlagen sollten bei der Besichtigung vorliegen?
Soll ich Mängel von mir aus ansprechen?
Muss ich sagen, warum ich verkaufe?
Was, wenn ich eine Frage nicht beantworten kann?
Wie viele Besichtigungen sind üblich?
Zum Weiterlesen
Besprechen wir Ihre konkrete Frage
Sie möchten wissen, was das Gelesene für Ihre Immobilie bedeutet? Schildern Sie uns Ihre Frage und Ihr Vorhaben. Antwort innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen (Mo–Fr).