Energie & Sanierung

CO₂-Preis und Immobilienwert

Der CO₂-Preis verteuert das Heizen mit Öl und Gas – und verschiebt damit, was Käufer für ein unsaniertes Haus zu zahlen bereit sind. Der Beitrag rechnet den Zusammenhang für Eigentümer durch.

Wie wirkt sich der energetische Zustand Ihrer Immobilie auf Ihre Verkaufsplanung aus?

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Illustration: CO₂-Wolke mit steigendem Preis, Symbol für den CO₂-Preis und den Immobilienwert

Das Wichtigste in Kürze

Der CO₂-Preis ist kein eigenes Verkaufsthema, sondern ein Verstärker des energetischen Zustands – er macht aus einem diffusen Risiko eine kalkulierbare Zahl.

Vermieter zahlen mit – nach Stufenmodell

Für vermietete Wohngebäude ist der CO₂-Preis seit dem 1. Januar 2023 keine reine Mietersache mehr. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die Kosten zwischen Mieter und Vermieter – und zwar abhängig davon, wie schlecht das Gebäude dasteht.

Maßstab ist der CO₂-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Daraus ergeben sich zehn Stufen:

  • Sehr schlechter Zustand (mehr als 52 kg CO₂ je m² und Jahr): Der Vermieter trägt 95 Prozent der CO₂-Kosten.
  • Dazwischen: Der Vermieteranteil sinkt stufenweise mit besserem energetischen Zustand.
  • Sehr guter Zustand: Der Vermieteranteil beträgt 0 Prozent, der Mieter trägt die Kosten vollständig.

Bei Nichtwohngebäuden gilt bislang die pauschale Aufteilung von je 50 Prozent, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Warum das für den Verkaufspreis zählt

Ein Kapitalanleger rechnet den Vermieteranteil als dauerhafte, nicht umlagefähige Position mit. Bei einem Mehrfamilienhaus in der schlechtesten Stufe bleiben 95 Prozent der CO₂-Kosten bei ihm hängen – jedes Jahr, mit steigender Tendenz. Das mindert den Reinertrag und damit unmittelbar den Ertragswert. Wer den Verbrauchskennwert und die daraus folgende Stufe belegen kann, nimmt dieser Rechnung die Unsicherheit. Siehe auch Vermietete Immobilie verkaufen.

Der CO₂-Preis gewinnt zunehmend an Bedeutung für Eigentümer, Käufer und Investoren. Steigende Kosten für fossile Energieträger können langfristig Einfluss auf Betriebskosten, Kaufentscheidungen und Immobilienpreise haben. Viele Eigentümer fragen sich daher, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich daraus ergeben und wie sie strategisch reagieren können.

Was der CO₂-Preis im Immobilienkontext bedeutet

Seit 2021 kostet das Verbrennen von Erdgas und Heizöl Geld – über den nationalen Brennstoffemissionshandel. Der Preis wird auf die Brennstoffe aufgeschlagen und landet über die Heizkostenabrechnung beim Nutzer. Für Immobilieneigentümer ist das kein Umweltthema, sondern eine Kostenposition mit bekannter Richtung.

2026 bewegt sich der Preis in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Für 2027 ist vorgesehen, dieses Niveau zu halten. Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) das nationale System ab – dann bildet sich der Preis am Markt, ohne festen Korridor nach oben.

Was das derzeit konkret kostet

Bei einem Preis im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne schlägt der CO₂-Preis mit bis zu rund 1,55 Cent je Kilowattstunde Erdgas und bis zu rund 20,70 Cent je Liter Heizöl zu Buche, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Der Punkt für Eigentümer ist nicht die heutige Höhe, sondern die Planbarkeit der Richtung: Der Preis ist politisch gewollt und steigt mit dem Übergang in den europäischen Handel absehbar weiter. Käufer wissen das und rechnen es ein.

Einfluss auf Betriebskosten von Immobilien

Wie stark der CO₂-Preis wirkt, hängt an zwei Größen: am Verbrauch und am Brennstoff. Zwei Häuser, dieselbe Fläche, unterschiedlicher Zustand:

GebäudeVerbrauchCO₂-Kosten pro Jahr
Unsaniertes Einfamilienhaus, Gas20.000 kWh263–311 €
Unsaniertes Einfamilienhaus, Öl2.000 Liter349–412 €
Saniertes Haus (Effizienzhaus 70), Gas6.500 kWh85–101 €
Saniertes Haus (Effizienzhaus 70), Öl650 Liter113–134 €
Wärmepumpe oder Fernwärme aus erneuerbaren Quellen–kein nationaler CO₂-Preis auf Strom

Absolut betrachtet sind das überschaubare Beträge – und genau hier wird in Verkaufsgesprächen oft falsch argumentiert. Der CO₂-Preis allein entscheidet keinen Kauf. Entscheidend ist, dass er ein Aufschlag auf ohnehin hohe Energiekosten ist: Das unsanierte Haus verbraucht dreimal so viel wie das sanierte, und der CO₂-Preis verstärkt diesen Unterschied Jahr für Jahr ein Stück weiter.

Wie Käufer steigende Energiekosten berücksichtigen

Kaufinteressenten haben sich in den letzten Jahren daran gewöhnt, nicht nur den Kaufpreis zu rechnen, sondern die Gesamtbelastung der ersten Jahre. Drei Positionen stehen dabei nebeneinander:

  1. Die laufenden Energiekosten auf Basis des Energiekennwerts – der größte Posten.
  2. Der CO₂-Aufschlag darauf, mit absehbar steigender Tendenz.
  3. Die absehbaren Investitionen, vor allem Heizung, Fenster und Dämmung, sowie die verbliebenen Nachrüstpflichten nach §§ 35 und 69 GModG, die binnen zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang zu erfüllen sind.

Wichtig für Verkäufer ist die Reihenfolge der Größenordnungen. Der CO₂-Preis macht im Jahr wenige hundert Euro aus; eine neue Heizung kostet einen fünfstelligen Betrag. In der Verhandlung wird der CO₂-Preis deshalb selten als eigenes Argument geführt – er ist Teil der Erzählung vom Haus mit hohen Folgekosten. Wer dieser Erzählung etwas entgegensetzen will, braucht Belege: den Energieausweis, die tatsächlichen Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre und Nachweise über bereits erledigte Maßnahmen.

Mehr zu den Heizungsregeln im Beitrag Heizungsregeln beim Immobilienverkauf.

Mögliche Auswirkungen auf Immobilienwerte

Der CO₂-Preis wirkt nicht für sich allein auf den Wert, sondern als Teil eines größeren Musters: Der energetische Zustand ist zu einem eigenständigen Preisfaktor geworden.

  • Die Spreizung wächst. Zwischen energetisch guten und schlechten Objekten öffnet sich die Schere – nicht weil gute Häuser teurer werden, sondern weil bei schlechten stärker verhandelt wird.
  • Der Käuferkreis verengt sich. Bei sehr schlechtem Zustand fallen Käufer weg, denen die Bank die Finanzierung einschließlich absehbarer Sanierung nicht darstellt.
  • Die Vermarktungsdauer steigt. Objekte in den schlechtesten Klassen stehen länger, was die Verhandlungsposition weiter schwächt.
  • Belegbarkeit schlägt Behauptung. „Die Heizung läuft noch gut“ überzeugt niemanden. Ein Wartungsprotokoll, drei Jahresabrechnungen und ein Energieausweis überzeugen.

Was das für die Frage „sanieren oder verkaufen“ bedeutet, steht im Beitrag Haus sanieren oder verkaufen; zur Preiswirkung der Energieklasse siehe Energieklasse und Immobilienpreise.

Besondere Situation älterer Gebäude

Im Immobilienmarkt sind viele Bestandsgebäude energetisch nicht auf dem neuesten Stand. Daher können steigende Energiekosten langfristig eine größere Rolle bei Investitionsentscheidungen spielen.

Strategische Bedeutung für Eigentümer

Eigentümer profitieren davon, energetische Entwicklungen frühzeitig zu beobachten. Auch Themen wie Haus sanieren oder verkaufen oder Immobilienpreis festlegen können bei der Planung helfen.

Fazit

Steigende CO₂-Kosten können langfristig Einfluss auf Immobilienmärkte haben. Eine individuelle Betrachtung der Immobilie und der persönlichen Situation bleibt entscheidend für wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen.

Wie der CO₂-Preis beim Verkauf ankommt

Der CO₂-Preis verteuert fossile Brennstoffe. Für den Verkauf einer Immobilie wirkt er nicht über eine Abgabe, die bei der Beurkundung fällig wird, sondern über eine Erwartung: Der Käufer rechnet die künftigen Heizkosten mit und zieht sie von dem ab, was er zu zahlen bereit ist.

Drei Wege, auf denen das konkret wird:

  • Die laufenden Kosten. Ein unsaniertes Haus mit Öl- oder Gasheizung hat einen hohen Endenergiebedarf. Steigt der Preis je Tonne CO₂, steigt die Jahresrechnung – und zwar dauerhaft und für den Käufer kalkulierbar.
  • Die Bank. Höhere Nebenkosten mindern die Summe, die ein Haushalt für Zins und Tilgung aufbringen kann. Das wirkt auf die Finanzierbarkeit und damit auf den Kreis möglicher Käufer.
  • Bei vermieteten Objekten die Aufteilung. Seit 2023 wird der CO₂-Preis bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. Für Anlageobjekte heißt das, dass ein schlechter Zustand unmittelbar auf die Rendite durchschlägt – und genau so rechnet ein Käufer.

Was daraus für den Verkauf folgt: Der CO₂-Preis ist kein eigenes Verkaufsthema, sondern ein Verstärker des energetischen Zustands. Wer den Zustand offenlegt und die absehbaren Kosten beziffern kann, verhandelt über Beträge. Wer es nicht tut, überlässt die Schätzung dem Käufer – und die fällt zu seinen Gunsten aus.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zum Thema

Muss ich beim Verkauf einen CO₂-Preis zahlen?

Nein. Der CO₂-Preis fällt auf Brennstoffe an, nicht auf den Verkauf. Er wirkt indirekt: Käufer rechnen die künftigen Heizkosten mit und ziehen sie von ihrem Gebot ab. Beim Verkauf selbst gibt es keine CO₂-Abgabe.

Wie wirkt sich der CO₂-Preis auf den Immobilienwert aus?

Über die laufenden Kosten und über die Finanzierbarkeit. Höhere Heizkosten mindern die Summe, die ein Haushalt für Zins und Tilgung aufbringen kann – das verkleinert den Kreis möglicher Käufer für energetisch schwache Objekte. Ein pauschaler Abschlag lässt sich daraus nicht ableiten; die Wirkung hängt von Zustand, Lage und Marktphase ab.

Wer trägt den CO₂-Preis bei vermieteten Wohnungen?

Seit 2023 wird er bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz). Maßgeblich ist der energetische Zustand des Gebäudes: Je schlechter er ist, desto höher der Anteil des Vermieters. Für Anlageobjekte schlägt ein schlechter Zustand damit unmittelbar auf die Rendite durch.

Lohnt sich ein Heizungstausch vor dem Verkauf?

Selten allein wegen des CO₂-Preises. Ein Heizungstausch ist eine große Investition, die sich über den Verkaufspreis meist nicht hereinholen lässt. Sinnvoller ist, den Zustand offenzulegen und die absehbaren Kosten zu beziffern – dann verhandeln Sie über Beträge statt über Vermutungen.

Muss der CO₂-Preis im Exposé stehen?

Vorgeschrieben sind die Kennwerte aus dem Energieausweis (§ 87 GEG), nicht eine CO₂-Kostenrechnung. Eine nachvollziehbare Aufstellung der laufenden Kosten ist aber ein Vorteil: Sie beantwortet die Frage, die Käufer ohnehin stellen, und zwar mit Ihren Zahlen statt mit ihrer Schätzung.

Quellen und Prüfung

Fachlich geprüft

Fachlich geprüft von Patrik Kirch (Inhaber) am 19.09.2026

Quellen zu diesem Beitrag
  • Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – nationaler CO₂-Preis auf Brennstoffe
  • Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) – Stufenmodell zur Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter bei Wohngebäuden, seit 2023
  • § 87 GModG – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trägt seit dem 29.07.2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); die Paragrafenzählung ist unverändert.
  • Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – nationaler CO₂-Preis, Korridor 55 bis 65 Euro je Tonne im Jahr 2026
  • EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) – Ablösung des nationalen Systems ab 2028, Preisbildung am Markt
  • Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), in Kraft seit 01.01.2023 – Stufenmodell mit zehn Stufen, Vermieteranteil von 95 Prozent bei mehr als 52 kg CO₂ je m² und Jahr bis 0 Prozent bei sehr gutem Zustand; bei Nichtwohngebäuden hälftige Aufteilung
  • §§ 35, 69 GModG – verbliebene Nachrüstpflichten binnen zwei Jahren nach Eigentumsübergang
  • Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Hinweis

Weiland & Kirch Immobilien ist Immobilienmakler und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Aufteilung der CO₂-Kosten im Mietverhältnis und ihre Abrechnung sind Rechts- und Abrechnungsfragen; dafür gehören Fachanwalt oder Verwaltung hinzugezogen. Für eine Einordnung des Verkaufspreises können Sie unsere Immobilienbewertung nutzen; eine Markteinschätzung ist kein Verkehrswertgutachten.

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