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Notarkosten beim Immobilienverkauf – wer zahlt was?

Notarkosten beim Immobilienverkauf – wer zahlt welche Gebühren?

Beim Verkauf einer Immobilie ist der Notartermin ein zentraler Schritt. Der Kaufvertrag wird in Deutschland grundsätzlich durch einen Notar beurkundet. Dabei entstehen Notarkosten sowie Gebühren für die Eintragung im Grundbuch.

Viele Eigentümer fragen sich, welche Kosten beim Notartermin entstehen und wer diese Kosten trägt. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Gebühren typischerweise anfallen und wie sie zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.

Mehr zum Ablauf eines Immobilienverkaufs finden Sie im Artikel Immobilie verkaufen – Ablauf und wichtige Schritte.

Kurz gesagt

  • Beim Immobilienverkauf ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Notarkosten liegen meist bei etwa 1–1,5 % des Kaufpreises.
  • In vielen Fällen trägt der Käufer den größten Teil der Notar- und Grundbuchkosten.
  • Der Verkäufer zahlt meist nur Kosten für bestimmte Dokumente oder Löschungen im Grundbuch.
  • Die Gebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist ein Notar beim Immobilienverkauf notwendig?

Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag rechtlich nicht wirksam.

Der Notar übernimmt dabei eine neutrale Rolle und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag rechtlich korrekt formuliert ist.

Zu den Aufgaben des Notars gehören unter anderem:

  • Erstellung des Kaufvertrags
  • Prüfung rechtlicher Voraussetzungen
  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Abwicklung mit dem Grundbuchamt

Welche Notarkosten entstehen?

Beim Immobilienverkauf entstehen mehrere Kostenpositionen. Diese hängen unter anderem vom Kaufpreis der Immobilie ab.

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Notarielle Betreuung des Kaufprozesses
  • Grundbucheintragungen
  • Löschung bestehender Grundschulden

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Kaufpreis und ist gesetzlich geregelt.

Wer zahlt die Notarkosten?

In der Praxis trägt der Käufer häufig den größten Teil der Notar- und Grundbuchkosten. Diese Kosten hängen mit der Eigentumsübertragung zusammen.

Der Verkäufer zahlt meist nur Kosten für bestimmte Änderungen im Grundbuch, etwa für die Löschung bestehender Grundschulden.

Die genaue Kostenverteilung wird im Kaufvertrag geregelt.

Grundbuchkosten beim Immobilienverkauf

Neben den Notarkosten entstehen auch Gebühren für Eintragungen im Grundbuch. Dazu gehören unter anderem:

  • Eintragung des neuen Eigentümers
  • Löschung alter Grundschulden
  • Eintragung neuer Grundschulden für Finanzierungen

Diese Kosten sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Wie hoch sind Notarkosten beim Immobilienverkauf?

Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch liegen häufig bei etwa 1,5–2 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € können beispielsweise Kosten von etwa 6.000 bis 8.000 € entstehen.

FAQ – Notarkosten beim Immobilienverkauf

In vielen Fällen trägt der Käufer die Notarkosten, da diese mit der Eigentumsübertragung verbunden sind.

Notar- und Grundbuchkosten liegen meist bei etwa 1,5–2 % des Kaufpreises.

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt, daher bestehen nur begrenzte Einsparmöglichkeiten.